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(...) Die Kommission begründet ihre Revisionsentscheidung damit, dass die bestehende Richtlinie von 2001 stammt und seitdem zum einen viele neue Produkte auf den Markt gekommen und zum anderen neue wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen worden sind, die in die EU-Gesetzgebung einfließen müssen. Darüber hinaus sind die EU-Staaten als Unterzeichner der EU-Rahmenkonvention zur Kontrolle von Tabakprodukten gesetzlich verpflichtet, entsprechende Regelungen zu implementieren. (...)
(...) Im Sinne des hohen Verbraucherschutzes kann ich jedoch nichts schlechtes daran finden, den Nikotingehalt von E-Zigaretten zu begrenzen. Es ist bekannt, dass Nikotin abhängig, und ich sehe nicht, welches Interesse ein Verbraucher, der zur Tabak- oder E-Zigarette greift, an der Beimischung von suchterzeugendem Nikotin haben sollte. (...)
(...) Wie Sie schon angedeutet haben, legt die EU nicht unmittelbar die Mehrwertsteuersätze in den Mitgliedstaaten fest, weswegen es auch unterschiedliche Mehrwertsteuersätze in den Mitgliedstaaten gibt. (...)