Frage an Silvana Koch-Mehrin von Andreas M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Koch - Mehrin!
Der Entwurf der EU-Tabakrichtlinie sieht vor die E-Zigarette als nikotinhaltiges Erzeugnis zu behandeln.
Es soll eine Begrenzung von 2 Milligramm je Verbrauchseinheit sowie eine Begrenzung der absoluten Nikotinkonzentration von 4 Milligramm je Milliliter geben. Alle darüber hinausgehenden Produkte müssten bzw. sollen dann nur als Arzneimittel zugelassen werden. Ich kann nicht erkennen, worin die arzneiliche Wirkung von Liquids mit mehr Nikotin liegen soll. Die elektronische Zigarette ist eine weniger schädliche Alternative zum Tabakgenuss und kein Arzneimittel!
So wie Tabak ein Genussmittel darstellt sind auch die elektronische Zigaretten bzw. deren Liquids als Genussmittel anzusehen.
Der Sinn der elektronischen Verdampfer (eben auch e-zigarette genannt) liegt nicht in einer Rauch-/Nikotinentwöhnung. Es geht primär darum, das von der Zigarette gewohnte Nikotin ohne die Inhalation von Verbrennungsprodukten aufzunehmen und hierbei gewohnte Rituale beizubehalten.
Durch die vorgesehene Nikotinbegrenzung würde es einem Raucher unmöglich gemacht, auf die weniger schädliche Alternative umzusteigen!
Die Folge wäre, dass er bei der Tabakzigarette mit all ihren schädlichen Auswirkungen bliebe.
Ich sehe auch nicht, woher bei höheren Nikotindosen eine Arzneiwirkung entsteht.
Dies würde ja auch implizieren, dass auch Tabakzigaretten eine therapeutische Arzneiwirkung besitzen, da ja auch hier über den Tabakrauch Nikotin konsumiert wird.
Ich bitte darum, die elektronische Zigarette - bei der es sich korrekter weise um einen Verdampfer handelt - nicht unter die Vorschriften der EU-Tabakrichtline fallen zu lassen, um den umstiegswilligen Rauchern nicht die Möglichkeit zu verbauen, ihr Genussmittel auf einem erheblich unschädlicheren Weg zu konsumieren!
Werden Sie sich dafür einsetzen?