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Herbert Reul
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Frage von Andreas M. •

Frage an Herbert Reul von Andreas M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Reul!

Der Entwurf der EU-Tabakrichtlinie sieht vor die E-Zigarette als nikotinhaltiges Erzeugnis zu behandeln.
Es soll eine Begrenzung von 2 Milligramm je Verbrauchseinheit sowie eine Begrenzung der absoluten Nikotinkonzentration von 4 Milligramm je Milliliter geben. Alle darüber hinausgehenden Produkte müssten bzw. sollen dann nur als Arzneimittel zugelassen werden. Ich kann nicht erkennen, worin die arzneiliche Wirkung von Liquids mit mehr Nikotin liegen soll. Die elektronische Zigarette ist eine weniger schädliche Alternative zum Tabakgenuss und kein Arzneimittel!

So wie Tabak ein Genussmittel darstellt sind auch die elektronische Zigaretten bzw. deren Liquids als Genussmittel anzusehen.
Der Sinn der elektronischen Verdampfer (eben auch e-zigarette genannt) liegt nicht in einer Rauch-/Nikotinentwöhnung. Es geht primär darum, das von der Zigarette gewohnte Nikotin ohne die Inhalation von Verbrennungsprodukten aufzunehmen und hierbei gewohnte Rituale beizubehalten.

Durch die vorgesehene Nikotinbegrenzung würde es einem Raucher unmöglich gemacht, auf die weniger schädliche Alternative umzusteigen!
Die Folge wäre, dass er bei der Tabakzigarette mit all ihren schädlichen Auswirkungen bliebe.

Ich sehe auch nicht, woher bei höheren Nikotindosen eine Arzneiwirkung entsteht. Dies würde ja auch implizieren, dass auch Tabakzigaretten eine therapeutische Arzneiwirkung besitzen, da ja auch hier über den Tabakrauch Nikotin konsumiert wird.

Ich bitte darum, die elektronische Zigarette - bei der es sich korrekter weise um einen Verdampfer handelt - nicht unter die Vorschriften der EU-Tabakrichtline fallen zu lassen, um den umstiegswilligen Rauchern nicht die Möglichkeit zu verbauen, ihr Genussmittel auf einem erheblich unschädlicheren Weg zu konsumieren!

Werden Sie sich dafür einsetzen?

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Sehr geehrter Herr Mai,

besten Dank für Ihre Anfrage im Januar zur Regulierung von E-Zigaretten im Rahmen der vorgesehenen EU-Tabakrichtlinie.

Sie sprechen hier ein sehr spannendes Thema an. Die EVP-Fraktion sowie auch ich persönlich, haben uns zu der Richtlinie noch keine abschließende Meinung gebildet. Die Beratungen stecken noch in den Kinderschuhen. Den grundsätzlichen Bedarf zur Überarbeitung der bestehenden Gesetzgebung kann ich nachvollziehen. Die Kommission begründet ihre Revisionsentscheidung damit, dass die bestehende Richtlinie von 2001 stammt und seitdem zum einen viele neue Produkte auf den Markt gekommen und zum anderen neue wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen worden sind, die in die EU-Gesetzgebung einfließen müssen. Darüber hinaus sind die EU-Staaten als Unterzeichner der EU-Rahmenkonvention zur Kontrolle von Tabakprodukten gesetzlich verpflichtet, entsprechende Regelungen zu implementieren.

Das Europäische Parlament hat seine parlamentarischen Beratungen des Kommissionsvorschlags zur Neufassung der Tabakproduktrichtlinie mit einer Expertenanhörung am 25. Februar 2013 begonnen. In den kommenden Wochen werden weitere Anhörungen und Debatten geführt bei denen es unter anderem auch um die E-Zigarette gehen wird. Anschließend wird sicherlich mehr Klarheit in diesem Thema herrschen.

Beste Grüße

Herbert Reul

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