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(...) Die formulierten ärztlichen Zwangsmaßnahmen stehen hinsichtlich einer Eigengefährdung im Widerspruch zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die insbesondere besagt, dass ´alle Menschenrechte und Grundfreiheiten allgemein gültig und unteilbar sind, einander bedingen und miteinander verknüpft sind und dass Menschen mit Behinderungen der volle Genuss dieser Rechte und Freiheiten ohne Diskriminierung garantiert werden muss´. (...)
(...) Ihre Auffassung, dass die Wiedereinführung der ärztlichen Zwangsmaßnahme nur unter eng gefassten Voraussetzungen möglich sein sollte, teile ich absolut. Dabei darf die Zwangsmaßnahme immer nur „das letzte Mittel“ sein, wenn es darum geht, schwerwiegenden gesundheitlichen Schaden vom Patienten abzuwenden. (...)
(...) Darüber hinaus sollten Patienten rechtzeitig auf die Möglichkeiten einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht hingewiesen werden, damit ihr tatsächlicher Wille dokumentiert ist. In Anbetracht der Sensibilität des Themas und des enormen öffentlichen Interesses wird die SPD-Bundestagsfraktion diese und weitere Fragen in ihren Arbeitsgruppen zeitnah beraten und weitergehende Vorschläge in die politische Diskussion einbringen. (...)