Frage an Frank Schwabe von Wilk S. bezüglich Recht
Liebe Kandidatin, lieber Kandidat zur Bundestagswahl 2013
der BdB ist mit rund 6.000 Mitgliedern der größte Verband für Berufsbetreuer in Deutschland . Aufgrund der Tatsache, dass das Betreuungsrecht nicht so bekannt ist, haben wir uns zur Wahl entschieden Sie zu diesem Thema zu befragen.
Seit Feb. 2013 ist es nach §1906 (3) möglich Menschen gegen ihren natürlichen Willen zu behandeln (Zwangsbehahndlung). Diese Möglichkeit der Behandlung entspricht aus unsere Sicht nicht der UN Behinderterechtskonvention.
Wie stehen Sie persönlich zur Zwangsbehandlung, wie steht Ihre Partei zur Zwangsbehandlung?
Vielen Dank.
Mit freundlichem Gruß
Landesvorstand BdB NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Meine Partei hat dazu folgende Haltung:
Der Deutsche Bundestag hat am 17. Januar 2013 den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Auch die SPD-Bundestagsfraktion hat für den Gesetzentwurf in geänderter Fassung gestimmt. Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Uns war es besonders wichtig, einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Recht auf freie Selbstbestimmung auf der einen Seite und dem Schutz vor einer erheblichen gesundheitlichen Gefährdung auf der anderen Seite zu schaffen. Die Durchführung einer medizinischen Zwangsmaßnahme wurde auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt und ist nur mit einer richterlichen Genehmigung möglich. Sie darf nur als letztes Mittel zur Abwendung eines drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens, der durch keine andere zumutbare Maßnahme abgewendet werden kann, angeordnet werden. Das Thema der medizinischen Zwangsbehandlung ist damit aber längst nicht abschließend behandelt. Es gilt weitere Schritte insbesondere im präventiven Bereich einzuleiten. Zum Beispiel müssen die ambulanten Hilfesysteme ausgebaut werden, um in Krisensituationen den Betroffenen schnell und frühzeitig helfen zu können.
Darüber hinaus sollten Patienten rechtzeitig auf die Möglichkeiten einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht hingewiesen werden, damit ihr tatsächlicher Wille dokumentiert ist. In Anbetracht der Sensibilität des Themas und des enormen öffentlichen Interesses wird die SPD-Bundestagsfraktion diese und weitere Fragen in ihren Arbeitsgruppen zeitnah beraten und weitergehende Vorschläge in die politische Diskussion einbringen.
Wir verstehen die Anliegen der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer sehr gut und wir setzen uns seit langem dafür ein, dass die Arbeit der Betreuerinnen und Betreuer und ihr Zeitaufwand angemessen gestaltet und vergütet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Schwabe