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Antwort von René Ohnemüller
FAMILIEN-PARTEI
• 22.09.2009

(...) ich vertrete die Ansicht, dass wenn in 5 Bundesländer (die Zahl ist noch zu diskutieren) wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Meinung sind, dass das Thema wichtig für einen Volksentscheid auf Bundesebene ist, oder ein Volksentscheid wegen der Zuständigkeit nicht auf Länderebene ausreicht, dann das Thema als wichtig für den Volksentscheid auf Bundesebene einzustufen ist. Es soll damit vermieden werden, dass Volksentscheide, welche Probleme eines Bundeslandes und darunter betreffen, vermehrt auf Bundesebene vorgebracht werden und außerdem deren Anzahl aus Kostengründen vertretbar gering gehalten werden sollte. (...)

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