Frage von Ulli S. • 01.10.2021
Antwort ausstehend von Marco Wanderwitz CDU
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist in der derzeitigen Form nicht geeignet, um Straftaten im Netz effektiv zu verfolgen und gleichzeitig den Schutz der Meinungsfreiheit in vollem Umfang zu gewährleisten.
Sehr geehrter Herr B.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de
Kampfeinsätze der Bundeswehr, die gegen internationales Recht verstoßen, lehne ich entschieden ab.
Für Deutschland habe ich als Bundesernährungsministerin die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, dass Unternehmen den Nutri-Score überhaupt nutzen können – wir gehen hier voran.