Frage von Kevin W. • 21.10.2021
Antwort von Johannes Schraps SPD • 10.11.2021
ich teile ihre Bedenken am Transsexuellengesetz in seiner jetzigen Form. Das TSG ist über 40 Jahre alt und entspricht nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft.
ich teile ihre Bedenken am Transsexuellengesetz in seiner jetzigen Form. Das TSG ist über 40 Jahre alt und entspricht nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft.
Deshalb halte ich es weiterhin und dauerhaft für wichtig, Verdachtsfälle von Korruption genau zu untersuchen und in bestätigten Fällen auch entsprechend zu bestrafen.
Unser Grundgesetz gewährleistet die Freiheit des Mandats, jede und jeder Abgeordnete ist letztlich nur sich selber und seinem Gewissen verpflichtet.
Nach §32 Absatz 3 des baden-württembergischen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes ist die Fangjagd mit Fallen, die töten, prinzipiell verboten.
Vor dem Gesetz sollen trans- inter und nicht binäre Menschen gleichgestellt sein.