Frage von Nicolas N. • 11.12.2021
Antwort ausstehend von Annalena Baerbock Bündnis 90/Die Grünen
Wir haben das Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet – wo etwa Drogen oder Waffen verkauft werden – unter Strafe gestellt.
Die unterschiedliche Behandlung ergibt sich zunächst daraus, dass Kapitalgesellschaft nicht nach dem Einkommensteuergesetz sondern nach dem Körperschaftsteuergesetz veranlagt werden.
Sehr geehrter Herr B.
Die genaue gesetzliche Regelung bzgl. des Bürgergeldes steht noch nicht fest.