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Christian Lindner
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Frage von Eduard B. •

Wieso darf man als Privatanleger nur 20000€ Verluste anrechnen und eine Vermögensverwaltene GmbH darf die Verluste voll anrechnen?

Sehr geehrter Herr Linder,

ich bitte Sie um eine Minute Ihrer Aufmerksamkeit.

Wieso darf man als Privatanleger nur 20000€ Verluste anrechnen und eine Vermögensverwaltene GmbH darf die Verluste voll anrechnen? Dies macht das Anlegen für Privatanleger uninteressant und somit vermeiden viele Privatanleger das investieren oder eröffnen Konten im Ausland und zahlen gar keine Steuern an das Finanzamt, da das Finanzamt nichts über deren Gewinne im Ausland mitbekommt. Dieses Gesetz ist ungerecht und sollte abgeschafft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Eduard

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr. B.,

vielen Dank für Ihre Frage an Christian Lindner und bitte entschuldigen Sie die späte Antwort.

Die unterschiedliche Behandlung ergibt sich zunächst daraus, dass Kapitalgesellschaft nicht nach dem Einkommensteuergesetz sondern nach dem Körperschaftsteuergesetz veranlagt werden. Die Kritik an der Verlustverrechnungsbeschränkung ist im Grundsatz nachvollziehbar - auch die FDP-Bundestagsfraktion hat in der vergangenen Legislaturperiode eine Streichung der von Ihnen angesprochenen Beschränkung vorgeschlagen. Der Koalitionsvertrag trifft hierzu allerdings keine Aussage.

In der Tat wird sich die Bundesregierung für bessere Rahmenbedingungen für die private Vorsorge sowie eine vitale Aktienkultur einsetzen und dafür verschiedene Möglichkeiten eruieren.

Freundliche Grüße

Team Lindner

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