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Paul Ziemiak
CDU
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Frage von Philipp U. •

Können sie 10 CDU Kernanliegen nennen die ihre Partei in der letzten Legislatur aus eigener Motivation heraus umgesetzt hat?

Sehr geehrter Herr Ziemiak.
Vielen Dank für die Beantwortung der Frage.

Angesichts zahlreicher Gesetzesinitiativen welche initial von der SPD ausgingen, würde ich sie bitten all solche aus der Auflistung zu nehmen, welche vorrangig von der SPD gefordert wurden und denen sie aus Koalitionsdisziplin mit zugestimmt haben. Als Beispiel wäre die "Ehe für alle zu nennen".

Einen schöne Woche.
Philipp U.

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Sehr geehrter Herr U.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat für die vergangene Legislaturperiode eine Bilanz aufgestellt. Diese ist in vier Oberthemen gegliedert, sehr anschaulich gestaltet und mit Zahlen unterlegt.

https://bilanz.cducsu.de/

Herzliche Grüße
Team Ziemiak

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Familienentlastungsgesetz: Die Keimzelle der Gesellschaft wird gestärkt. Seit diesem Jahr erhalten Familien für das erste und zweite Kind 219 Euro Kindergeld (vorher: 204 Euro). Für das dritte Kind steigt die Unterstützung von 210 Euro auf 225 Euro und ab dem vierten Kind beläuft sich das Kinder-geld auf 250 Euro (vorher 235 Euro). Insgesamt wurde das Kindergeld in dieser Legislaturperiode um 25 Euro erhöht. Auch der Kinderfreibetrag in der Einkommensteuer ist deutlich angestiegen – um 576 Euro auf 8.388 Euro pro Jahr. Dazu kommt, dass auch der Grundfreibetrag angehoben wird: Für 2021 beläuft der sich nun auf 9.744 Euro und steigt somit um 336 Euro.

Familienstärkungsgesetz: Sowohl der Kinderzuschlag als auch die Leistungen des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets wurden deutlich verbessert. Neben der Erhöhung einzelner Leistungen sowie dem Wegfall von Eigenanteilen beim gemeinschaftlichen Mittagessen in Schule und Kita wurde die Beantragung dieser Leistungen erheblich vereinfacht.

Qualitativer und quantitativer Kita-Ausbau: Unter Regierungsverantwortung von CDU/CSU hat der Bund für Maßnahmen für Kinderbetreuung von 2008 bis heute insgesamt mehr als 20 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Mit zusätzlich einer Milliarde Euro durch das 5. Investitionsprogramm 2020/2021 soll der weitere Ausbau in der Kindertagesbetreuung vorangetrieben werden. Zudem investiert der Bund bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro in die Qualität der Kindertagesbetreuung (Gute-Kita-Gesetz).

Ausbau der Elektromobilität: Seit 2019 gibt es bis zu 6.000 Euro als „Umweltbonus“ für neu zugelassene Elektro- oder Brennstoffzellen-Autos. Zur Abfederung der Pandemie-Folgen wurde im Konjunkturpaket der staatliche Förderanteil am Umweltbonus verdoppelt. So können Käufer von reinen E-Fahrzeugen noch bis Ende 2021 von bis zu 9.000 Euro Innovationsprämie profitieren. Außerdem sollen bis 2030 bundesweit eine Million öffentliche Ladepunkte zur Verfügung stehen und an 1.000 Standorten Schnell-Ladesäulen entstehen. Mit dem erfolgreichen Wallbox-Förderpro-gramm der KfW werden Ladepunkte für private Stellplätze gefördert.

Ganztagsbetreuung: Familien brauchen Verlässlichkeit. Daher haben wir ab 2026 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter auf den Weg gebracht. Er soll zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe gelten und soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden. Damit soll ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung haben. Der Bund will dafür 3,5 Milliarden Euro Investitionsmittel bereitstellen. Damit wurden die Bundesmittel für den vorbereitenden Infrastrukturausbau gegenüber den im Koalitionsvertrag dafür ursprünglich vorgesehenen zwei Milliarden Euro nahezu verdoppelt. Zusätzlich hat der Bund zugesagt, sich dauerhaft an den laufenden Betriebskosten mit letztlich knapp einer Milliarde Euro jährlich zu beteiligen.

Beschleunigtes Baurecht auf dem Land: Kleinere Gemeinden in ländlichen Räumen profitieren von der Wiederaufnahme des §13b Baugesetzbuch für die schnellere Schaffung von Baurecht am Ortsrand für kleinere Wohnungsbauvorhaben. Für ein besseres Miteinander von Wohnen und landwirtschaftlicher Nebenerwerbsnutzung wurde in der Baunutzungsverordnung die neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ geschaffen. Mit all diesen Maßnahmen wird ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung unseres Ziels, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, geleistet.

Baukindergeld: Wohneigentum ist ein wichtiges Element für die Altersvorsorge. Das Baukindergeld hilft Familien, in die eigenen vier Wände zu ziehen.
Wohnungsbauprämie: Um gerade junge Menschen beim Sparen für die eigenen vier Wände besser zu unterstützen, wurde die förderfähige jährliche Sparleistung auf 700 Euro für Einzelpersonen beziehungsweise auf 1.400 Euro für Zusammenveranlagte angehoben. Gleichzeitig wurde der Prämiensatz auf zehn Prozent angehoben.

Gegen Kindermissbrauch und Kinderpornographie: Im März 2021 haben wir mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder im Bundestag ein ganzes Paket an Maßnahmen beschlossen, um dem sexuellen Missbrauch der Schwächsten unserer Gesellschaft den Kampf anzusagen.

Angemessene Verschärfungen des Strafrechts: Wir haben das Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet – wo etwa Drogen oder Waffen verkauft werden – unter Strafe gestellt. Die Veröffentlichung von Feindeslisten, ein insbesondere von rechtsextremistischen Tätern genutztes Instrument der Einschüchterung, haben wir verboten. Der Schutz vor Stalking einschließlich Cyberstalking wurde verbessert, heimliche Nacktaufnahmen unter Strafe gestellt. Die Verbreitung von Anleitungen zum sexuellen Missbrauch wurde ebenfalls strafrechtlich verboten. Außerdem haben wir neue Regeln zur Wiederaufnahme von Strafverfahren zuungunsten des freigesprochenen Angeklagten bei unverjährbaren Delikten geschaffen.

Abbau kalte Progression: Der steuerfreie Grundfreibetrag wurde in diesem Jahr erneut angehoben – von 9.408 Euro auf 9.696 Euro. Für das Veranlagungsjahr 2022 steigt der Betrag dann auf fast 10.000 Euro. Durch die Verschiebung der Tarifeckwerte wurde zudem der Effekt der kalten Progression verhindert. Nun schon seit acht Jahren in Folge. Mit dieser Verschiebung steigt auch die Grenze, von der an der 42-prozentige Spitzensteuersatz verlangt wird, von 57.052 Euro in zwei Schritten bis 2022 auf ein Jahreseinkommen von 58.788 Euro.

Digitalpakt Schule: Das Grundgesetz wurde geändert, damit der Bund die Länder und Kommunen bei der Digitalisierung der Schulen mit insgesamt fünf Milliarden Euro unterstützen kann. Ziel ist die flächendeckende Digitalisierung der Schulen. Als Reaktion auf die Corona-Pandemie haben wir den Digitalpakt noch einmal erweitert: In drei Sofortprogrammen stellen wir weitere 1,5 Milliarden Euro bereit. Damit können Schulen unbürokratisch Laptops und Tablets für Schüler und Lehrkräfte beschaffen sowie IT-Administratoren finanzieren.

MINT-Aktionsplan: Unter diesem Dach bündeln wir verschiedene Fördermaßnahmen zur MINT-Bildung. Denn: Natur- und Ingenieurwissenschaften erleben durch neue Technologien wie KI einen Veränderungsschub. Dafür brauchen wir gut ausgebildeten Nachwuchs. Bis 2022 investieren wir hierfür rund 55 Millionen Euro.

Bürokratieabbau: Mit der Anhebung der Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro auf 22.000 Euro Jahresumsatz im dritten Bürokratieentlastungsgesetz haben wir jährlich insbesondere die Einzel- und Kleinstunternehmen entlastet.

Entlastungen durch Jahressteuergesetze: Die Jahressteuergesetze von 2018, 2019 und 2020 entlasten die Unternehmen pro Jahr um fast eine Milliarde Euro.

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