Frage von Carla B. • 29.12.2021
Antwort von Ulrike Bahr SPD • 11.01.2022
Natürlich bedeutet eine Impfpflicht einen weitreichenden Eingriff in Grundrechte und wird nicht unüberlegt beschlossen.
Natürlich bedeutet eine Impfpflicht einen weitreichenden Eingriff in Grundrechte und wird nicht unüberlegt beschlossen.
Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Für die meisten Corona-Schutzmaßnahmen und die Warnstufen ist die bisherige Rechtsgrundlage am 19. März 2022 ausgelaufen.
Allerdings sehe ich keinen Widerspruch darin, dass in Deutschland bereits Drittimpfungen durchgeführt werden, während es in anderen Ländern teilweise an Impfdosen mangelt.
Mit Blick auf meine Position zu einer Impfpflicht verweise ich Sie freundlichst auf meine Antworten auf Ihre hier gestellten Fragen vom 01.12.2021 und 29.12.2021.
Derzeit liegt dem Deutschen Bundestag kein Antrag auf Einführung einer allgemeinen Impfpflicht zur Abstimmung vor.