bisher gibt es keine Lizenzen, weil die Frage noch nicht entschieden ist.
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Im Koalitionsvertrag wurde die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften festgeschrieben.
Ich bin im Bundestagswahlkampf mit der Position angetreten, Hartz IV zu überwinden.
Wie mit dem Ergebnis dieser Gespräche umgegangen wird, lässt sich zurzeit noch nicht sagen.
Ob dies im konkreten Fall zutrifft und wie hoch der Schadenersatz dann wäre, das muss für den konkreten Fall der Cölve-Brücke geprüft und im Zweifel gerichtlich zwischen der Stadt Moers und der Deutschen Bahn AG geklärt werden. Die Bundesregierung hat hier keinen Einfluss.
Leider ist es nicht ohne Weiteres zu klären, ob und in welcher Höhe die Deutsche Bahn AG Schadenersatzforderungen infolge der Streckensperrung wegen der Cölve-Brücke an die Stadt Moers richten kann.