![Marco Buschmann Portrait von Marco Buschmann](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/profilbild-marco0.png?itok=8x0miuJi)
Gemäß § 6 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes (AbgG) steht ehemaligen Bundestagsabgeordneten ein Rückkehranspruch in das ursprüngliche Beamtenverhältnis zu.
Gemäß § 6 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes (AbgG) steht ehemaligen Bundestagsabgeordneten ein Rückkehranspruch in das ursprüngliche Beamtenverhältnis zu.
Ein Spaziergang an der frischen Luft ist gesund und nicht verboten. Die Allgemeinverfügung bezieht sich auf sogenannte "Montagsspaziergänge".
Erste Studiendaten zeigen jedoch, dass ein guter Schutz gegenüber der Omikron-Variante durch eine Auffrischimpfung erzielt werden kann.
Leider glaube ich allerdings, dass hierbei eine Impfpflicht nicht nur die oft eingeforderte Klarheit und zumindest zu einer gewissen Ordnung im Regelwirrwarr führen kann, sondern auch, dass wir anders kaum eine Überlastung unseres Gesundheitssystems vermeiden können.
das teile ich, weswegen ich auch gegen eine Impfpflicht gestimmt habe.