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Jürgen Braun
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Frage von Manfred W. •

Sehr geehrter Herr Braun, was kann ich bzw. die AfD tun, wenn Städte, wie z.B. Weinstadt, Spaziergänge per Allgemeinverfügung verbietet?

die Verfügung der Stadt Weinstadt ist seit 05.01.2022 in Kraft (Veröffentlichung im Amtsblatt).

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr W.,

die Stadt Weinstadt untersagt in einer neuen Allgemeinverfügung zukünftig nur sogenannte „Montagsspaziergänge“. In den sogenannten „Montagsspaziergänge“ sieht die Stadt Weinstadt unangemeldeten Versammlungen, die nach der Erfahrung des Ordnungsamts nicht im Einklang mit dem Versammlungsgesetz und der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg stehen.

Ein Spaziergang an der frischen Luft ist gesund und nicht verboten.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich keine Rechtsberatung an dieser Stelle leisten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Braun, MdB

 

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