Frage von Christine S. • 06.04.2022
![Karl Lauterbach Karl Lauterbach, MdB](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/lauterbach2.jpg?itok=l1d_vySY)
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
wie Sie sicher bereits wissen, habe ich für den Kompromissvorschlag Impfpflicht ab 60 gestimmt.
Für uns ist klar: Wir stehen fest an der Seite der Ukraine!
Gemäß § 32 AMG darf die Charge eines Impfstoffes nur in den Verkehr gebracht werden, wenn die zuständige Bundesoberbehörde diese geprüft und freigegeben hat.
Zu der von Ihnen befürchteten massenhaften Apoptose kommt es jedoch nicht, da die Zielzellen die Antigene nur exprimieren und durch Vesikel freisetzen, statt wie beim Befall durch das Virus tatsächlich zugrunde zu gehen.
Ohne eine evidenzbasierte Prüfung darf keine Charge eines Impfstoffs in den Verkehr gebracht werden