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niemand soll seine Wohnung verlieren, weil die Strom- oder Gasrechnung nicht bezahlt werden kann.
Ein schlichtes Verbot von Strom- und Gassperren ist in dieser Situation nicht zielführend. Denn es könnte bei den betroffenen Haushalten zu einer Schuldenspirale führen.
In der derzeit besonders schwierigen Lage müssen wir verhindern, dass Nachzahlungsforderungen besonders negative Folgen haben.
Danke für Ihre Frage. Nach aktuellem Stand des Gesetzes ist die Einrichtungsbezogene Impfpflicht befristet bis zum 31.12.2022 und damit am 1.1. nicht mehr in Kraft
Mit der Einführung einer Härtefallregelung für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Öl oder Holzpellets zum Heizen nutzen, können nun auch diese Haushalte entlastet werden.