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Portrait von Janine Wissler
Antwort von Janine Wissler
DIE LINKE
• 09.11.2022

wie ich schon in meinen Antworten auf Ihre beiden Fragen vom 22.7.2022 geantwortet hatte, kann ich nicht so recht nachvollziehen, warum gerade das WEG und die Organisationsweise von Eigentümergemeinschaften bzw. die Übertragung auf Hausverwaltungen und Verwaltungsbeiräte durch die Eigentümer*innen ein derart zentrales Problem unserer Gesellschaft sein soll.

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort von Dirk Wiese
SPD
• 01.11.2022

Die Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums obliegt grundsätzlich der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (§ 18 Absatz 1 WEG), die über Bestellung und Abberufung des Verwalters mit Mehrheit entscheiden (§ 26 Absatz 1 WEG).

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