Frage von Margarete N. • 02.11.2022
Antwort von Bettina Hagedorn SPD • 03.11.2022
da Sie keine Steuern zahlen, haben Sie auch keinen Anspruch auf die Energiepauschale von 300 Euro.
da Sie keine Steuern zahlen, haben Sie auch keinen Anspruch auf die Energiepauschale von 300 Euro.
Die Thüringer Mietpreisgrenzverordnung gilt seit dem 31.03.2016 und sollte ursprünglich bis zum 31.01.2021 gelten. Nun hat das Thüringer Kabinett aber beschlossen, diese auslaufende Regelung bis Ende 2025 zu verlängern.
Die Entscheidung hierüber würde dann nach den Vorschriften des Staatsangehörigkeitsgesetzes fallen, nicht durch eine politische Entscheidung der Bundesregierung
Durch unsere Maßnahmen entlasten wir zielgerichtet wo es nötig ist