Frage von Ulrich O. • 28.07.2022
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Hier müssen sich nun insbesondere die Schülerinnen positionieren.
aus Anlass der aktuellen energiepolitischen Lage hat der Ältestenrat am 7. Juli 2022 Einsparungen beim Gebäudebetrieb der Bundestagsliegenschaften beschlossen.
Auch Krankengeldbezieher profitieren von dieser Regelung: Bezieht ein Arbeitnehmer beispielsweise ab Dezember 2021 ausschließlich Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenversicherung, ist der Arbeitgeber dennoch zur Auszahlung der Energiepreispauschale verpflichtet, da ein gegenwärtiges erstes Dienstverhältnis vorliegt.
Die genaue technische Ausgestaltung hinsichtlich der Reihenfolge der Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens wird im Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden.