Nicht jeder Mensch, der zu uns kommt, kann bleiben. Aber jeder Mensch, der bei uns Schutz sucht, hat Anrecht auf ein rechtsstaatliches Verfahren mit individueller Prüfung.
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Für den Personenkreis der Beschäftigten hat der Gesetzgeber die Energiepreispauschale für Beschäftigte vorgesehen, die gemäß Einkommenssteuergesetz einkommensteuerpflichtige Einnahmen erzielen. Das Übergangsgeld gehört nicht zu dieser Einkunftsart, da Sie in keiner Beschäftigung befinden.
Uns als Grüne-Fraktion war ebenfalls wichtig zu erwirken, dass im Juli 2023 ein Bericht zur Wirkung der Energiepreisbremsen, vor allem hinsichtlich der Entlastungswirkung in allen Einkommensgruppen vorgelegt wird. In diesem Bericht soll geprüft werden, wie kleine und besonders sparsame Haushalte besser entlastet werden können, um dann gegebenenfalls nachzusteuern.
Ich kann Ihren Unmut verstehen. Die Strompreisbremse kam sehr spät und ist darüber hinaus von der Bundesregierung handwerklich schlecht gemacht.
Bei Wärmepumpen wird man von der Strompreisbremse profitieren, wenn man diese schon länger als ein Jahr besitzt