Vielen Dank für Frage, die ich aber nicht verstehe. Bitte konkretisieren und erläutern Sie Ihr Problem.
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Zunächst einmal ist jede Arbeitgeberin, jeder Arbeitgeber im Rahmen seines Hausrechts frei, darüber zu entscheiden, ob und in welchem Umfang er Zugang zum Internet an der Arbeitsstätte ermöglicht. Zugleich können Regeln vereinbart werden, inwieweit am Arbeitsplatz das Internet genutzt werden kann. Eine Beschränkung des Zugangs von Länderdomänen ist vor diesem Hintergrund also rechtlich nicht zu beanstanden.
Die nun geplante Lösung mit sicheren 598 MdB ist die, die die AfD seit 2019 in drei Antragsanläufen im Bundestag fast identisch zur Abstimmung gestellt hatte.
Die AfD hat bereits 2020 einen Gesetzentwurf für eine Verkleinerung des Bundestages vorgelegt.
Ich bin für einen sofortigen Waffenstillstand. Anschließend gibt es dann komplizierte Friedensverhandlungen und Vermittlungen eines Dritten, zum Beispiel Österreich. Wenn wir immer mehr Waffen an die Ukraine liefern, leisten wir nur einen Beitrag dazu, dass es immer mehr Tote und Verletzte gibt.