Mit der Wahlrechtsreform wollen wir einem weiteren Anwachsen des Bundestages entgegenwirken und die Zahl der Abgeordneten ab der nächsten Wahl auf das vom Grundgesetz vorgesehene Maß von 598 Abgeordneten begrenzen.
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Ich finde den Vorschlag, den mein Fraktionskollege Konstantin Kuhle gemeinsam mit Sebastian Hartmann von der SPD und Till Steffen von den Grünen ausgearbeitet hat, sehr gut, weil er das wesentliche Problem löst: Die definitive Begrenzung der Bundestagssitze auf die im Bundeswahlgesetz vorgesehene Sollgröße von 598.
Die lokale Anbindung der Abgeordneten ist und bleibt wichtig. Aus diesem Grund haben wir uns für die Beibehaltung der Personenwahl in den Wahlkreisen und gegen eine reine Verhältniswahl entschieden
Wir Grüne nehmen diese Debatte sehr ernst und haben die Thematik bei uns politisch auf dem Schirm ist. Wir begrüßen es daher, dass die Union mit ihrem Antrag zu ME/CFS (Drucksache 20/4886) nun die Debatte im Bundestag erneut anregt. Als Ampel-Koalition haben wir das Thema auch bereits in vielen Debatten eingebracht.
Mein Büro und ich werden uns dies genauer ansehen und prüfen, ob es sinnvoll ist, dazu eine Frage an die Bundesregierung zu stellen.