Frage von Günter N. • 12.04.2023
Antwort von Marco Buschmann FDP • 26.04.2023
Der ermäßigte Beitragssatz gilt nur für jene Arbeitnehmer, die im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben.
Der ermäßigte Beitragssatz gilt nur für jene Arbeitnehmer, die im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben.
Bisher gilt für Extremisten die Unzuverlässigkeit nur „in der Regel“ (§ 5 Abs. 2 WaffG).
Bei Gefährdung des Kindeswohls hat das Familiengericht gemäß § 1666 Abs. 1 BGB die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.