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Frage von Günter N. •

Habe ich als solche Person (Rentner) Anspruch auf Entgeltfortzahlung? Wenn nein: Weshalb zahle ich 14,6% Beitrag für Krankenkassen? Weshalb keine konkrete Antwort?

Ihre heutige Antwort auf meine Frage:
"Gemäß §§ 241, 247 SGB V gilt für Arbeitnehmer und Rentner derselbe allgemeine Beitragssatz, der aktuell 14,6% beträgt. Der von Ihnen angesprochene ermäßigte Beitragssatz von aktuell 14.0% gilt nur für solche Personen, die im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben."
Diese Antwort finde ich auch im Internet, dazu brauche ich keinen Minister.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr N.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Rückfrage.

Wie ich in meiner Antwort vom 11. April 2023 auf Ihre Anfrage ausgeführt habe, hat sich der Gesetzgeber für eine Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Rentnern mit einem allgemeinen Beitragssatz entschieden. Der ermäßigte Beitragssatz gilt nur für jene Arbeitnehmer, die im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben. Da Rentner als solche in keinem Beschäftigungsverhältnis mehr stehen, kommt die Anwendung des ermäßigten Beitragssatzes naturgemäß auf die Rente nicht in Betracht. Diese Fragen sind auch in der Rechtsprechung der Sozialgerichte bereits geklärt (z.B. Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 11.05.2007, Az. L 1 KR 99/07; Urteil des Bundessozialgerichts vom 10.05.2006, Az. B 12 KR 6/05 R).

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marco Buschmann MdB

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