Frage von Lina M. • 03.05.2023
Antwort ausstehend von Astrid Timmermann-Fechter CDU
Bevor der Gesetzesentwurf in den parlamentarischen Prozess fließen kann, bedarf es zunächst eines Kabinettsbeschlusses; dieser liegt uns derzeit noch nicht vor.
Voraussichtlich wird die Umsetzung der Staatsangehörigkeitsreform und damit auch Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit im Herbst erfolgen
Die parlamentarische Debatte rückt die Erkrankung in den Vordergrund. Das Thema muss in der Selbstverwaltung der Krankenkassen in den Fokus.