Frage von Anne V. • 21.08.2023

Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
BMF-Schreiben stellen allgemeine Weisungen im Sinne der Artikel 108 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 85 Abs. 3 GG dar.
Wenn Sie an meiner Meinung und meinen Standpunkten interessiert sind, kontaktieren Sie mich bitte unter martin.sichert@bundestag.de.
Für eine Gleichstellung der Komplementärmedizin bedarf es meiner Meinung nach einer klaren Evidenzgrundlage
Wir brauchen Kriterien, anhand derer Leistungen erstattungsfähig sind oder nicht. Dies können nur wissenschaftlich fundierte Studien sein.
Die Bundestagsabgeordneten haben untereinander den kollegialen Konsens, bei fehlender Zuständigkeit an den jeweiligen Bundestagsabgeordneten zu verweisen.