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Mit ihrer Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags kann die Person die Vornamen bestimmen, die sie zukünftig führen will.


Mit der Reform des Namensrechts schaffen wir jetzt neue Freiheiten. Am 12. April 2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. So ermöglicht es § 1617i Abs. 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch unter bestimmten Voraussetzungen jeder volljährigen Person, ihren Geburtsnamen neu zu bestimmen und die von ihren Eltern getroffene namensrechtliche Entscheidung an ihre tatsächlichen familiären Bindungen anzupassen.

Der Erhalt einer Energiepreispauschale für diese Personengruppen ist dementsprechend eine Frage auf Landesebene, die dort behandelt werden muss.

Ich bin zuversichtlich, dass ich 2025 das Direktmandat holen werde - schon vor zwei Jahren habe ich das nur knapp verpasst