Frage von Julian V. • 16.09.2023

Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Bei Pensionären kommt eine Besonderheit des Beamtenrechts zu tragen: Beamte auf Lebenszeit stehen offiziell ein Leben lang in einem Dienstverhältnis - also auch dann, wenn sie bereits im Ruhestand sind. Deshalb erhalten auch Pensionäre eine Inflationsausgleichsprämie.
Es gilt immer das derzeit geltende Recht, nicht das bei Antragstellung.
Noch ist die gesetzliche Regelung nicht getroffen, aber das Innenministerium arbeitet daran, dies in einem Migrationspaket zu regeln
Herr Dr. Buschmann plant mit der Reformierung des Unterhaltsrecht dieses an moderne Lebensmodelle anzupassen.