Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Kai T. • 20.09.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 21.09.2023 Wenn Sie jetzt Ihren Einbürgerungsantrag abgeben und nach dem Inkrafttreten der Reform die Einbürgerungszusage erhalten, so können Sie Ihren alten Pass behalten und sind zugleich deutscher Staatsbürger. Erhalten Sie vorher eine Einbürgerungszusage, so können Sie die auch später annehmen (die sind in der Regeln ein Jahr gültig), nachdem die Reform in Kraft getreten ist, und sind somit auch Doppelstaatler.
Frage von Eberhard S. • 20.09.2023
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP Frage von Luca P. • 20.09.2023
Antwort von Gerrit Huy AfD • 25.01.2024 Darüber hinaus finden Sie unter nachfolgendem Link die Stellungnahme zur aktuellen Diskussion über den Vortragsabend, bei dem zu dem Thema ja auch kurz vorgetragen wurde:
Frage von Andreas K. • 20.09.2023
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frage von Yannik L. • 20.09.2023
Antwort von Lars Klingbeil SPD • 18.10.2023 Frage von Eileen H. • 20.09.2023
Antwort von Marco Buschmann FDP • 13.05.2024 Die Zuständigkeit für das Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und –versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (BBVAngG) liegt beim Bundesministerium des Innern und für Heimat. Aktuell liegt dazu ein Referentenentwurf vor.