
Grundsätzlich ist die Einführung einer CO2-Komponente in der Maut mit Inkrafttreten der neuen europäischen Wegekostenrichtlinie bereits ab 25. März 2024 bindend.
Grundsätzlich ist die Einführung einer CO2-Komponente in der Maut mit Inkrafttreten der neuen europäischen Wegekostenrichtlinie bereits ab 25. März 2024 bindend.
Alle Reisen finden nach den Ausführungsrichtlinien des Bundestages statt (https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/ausfuehrungsrichtlinien-reisen-abgg-959784), werden geprüft und bei Erfüllung der Richtlinien genehmigt.
herzlichen Dank für Ihre Frage. Für die Beantwortung verweise ich auf die Antwort auf Ihre erneute Anfrage vom 2.11.2023.
Zum Wintersemester 2024/25 werden wir zudem weitere Anpassungen vornehmen, die derzeit beraten werden, dabei geht es um grundlegende Änderungen wie die Einführung einer Studienstarthilfe und einer Flexibilisierung der Förderhöchstdauer, genauso wie die Überprüfung von Freibeträgen und Fördersätzen.