(...) Zunahme von Verweigerern aufgrund einer gefühlten Doppelmoral (...)
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(...) tatsächlich ist der BND nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu keinerlei Auskünften verpflichtet (...)
Aus Sicht der LINKE zeigt sich gerade an dieser Frage, dass Geheimdienste immer ein Fremdkörper in einer Demokratie sind.
(...) Es ist leider tatsächlich so, dass der BND nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu keinerlei Auskünften verpflichtet ist: § 3 Nr. 8 IFG sieht ausdrücklich vor, dass gegenüber den Geheimdiensten des Bundes keine Auskunftsansprüche bestehen. (...)
(...) Der Bundesnachrichtendienst kann nur in sehr begrenztem Maße Informationen an die Öffentlichkeit geben, da ansonsten dessen Arbeitsweise für Gegner der Bundesrepublik Deutschland nachvollziehbar , und somit gefährdet, wird (...)
(...) da ansonsten dessen Arbeitsweise für Gegner der Bundesrepublik Deutschland nachvollziehbar wird (...)