Frage an Alexander Krauß von Manuel S. bezüglich Medien, Kommunikation und Informationstechnik
Sehr geehrter Herr Alexander Krauß,
Ist der BND nach des Informationsfreiheitsgesetzes verpflichtet Auskunft zu geben? Nach meiner Meinung sollte der Geheimdienst transparenter werden. Ist es so, dass der Geheimdienst des BND muss nicht nur Informationen mit Umweltbezug grundsätzlich herausgeben. Er muss auch Bürgerinnen und Bürger bei der Antragstellung unterstützen?
Der BND gibt nämlich im Gegensatz zu anderen Behörden keine Verzeichnisse über bei ihm vorliegende Umweltinformationen heraus. Anträge sind dementsprechend schwierig: Wer nicht weiß, was der Geheimdienst hat, kann schwer spezifische Informationen anfragen. Im Bereich der Umweltinformationen gibt es anders als im Bereich des Informationsfreiheitsgesetzes keine Ausnahme für den BND?
Mit freundlichen Grüßen
M. S.
Sehr geehrter Herr Schnackertz,
vielen Dank für Ihre Frage.
Der Bundesnachrichtendienst kann nur in sehr begrenztem Maße Informationen an die Öffentlichkeit geben, da ansonsten dessen Arbeitsweise für Gegner der Bundesrepublik Deutschland nachvollziehbar , und somit gefährdet, wird. Auch in einem demokratisch verfassten Staat gehört es zur Geschäftsgrundlage der Geheimdienste, dass diese im Verborgenen arbeiten. Ein Geheimdienst der durchweg öffentlich und transparent handeln würde, hätte auf internationaler Ebene einen einschneidenden strukturellen Nachteil.
Nichtsdestotrotz muss es freilich Kontrollmechanismen und Kontrollinstanzen geben - und diese gibt es auch! Ein Beispiel hierfür ist das Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen Bundestages.
Mit einem herzlichen Glückauf grüßt Sie
Alexander Krauß MdB