Frage von Christine u. Franz K. • 01.08.2021
Antwort ausstehend von Anja Karliczek CDU
Um die Versorgung dauerhaft zu gewährleisten, braucht es eine Entstigmatisierung und Entkriminalisierung von selbstbestimmten Abbrüchen sowie eine generelle Kostenübernahme.
Dringend reformbedürftig ist aber das Verbot der Werbung für den Abbruch von Schwangerschaften (§219a StGB).
Daher setzen wir uns dafür ein, dass Ärzt*innen über Schwangerschaftsabbrüche straffrei informieren dürfen.
(...) Ich finde, die derzeitige Rechtslage ist eine gute Balance zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau, aber auch dem Lebensrecht des ungeborenen Lebens. (...)
Eine Abtreibung ist eine schwierige, insbesondere für die Frau psychisch schwer belastende Entscheidung, bei welcher sie nicht allein gelassen werden sollte.