(...) Mit dem EEG 2014 wurde als nächster Schritt beschlossen, das Fördersystem auf Ausschreibungen umzustellen. Durch diesen Schritt, der mit dem vorliegenden Gesetz umgesetzt wird, sollen die Zahlungen, die die erneuerbaren Energien für den Betrieb ihrer Anlagen benötigen, wettbewerblich ermittelt werden. Dies ermöglicht zugleich eine bessere Steuerung des Ausbaus und eine Abstimmung mit der Netzausbauplanung, verbessert die Planungssicherheit für die anderen Akteure der Stromwirtschaft und entspricht dem Ansatz der Europäischen Kommission für eine marktnähere Förderung der erneuerbaren Energien. (...)
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(...) Durch das Abkommen soll die unkontrollierte irreguläre und auch lebensgefährliche Einreise von Flüchtlingen nach Europa über die Ägäis verhindert werden. Seit dem 20. (...)
(...) Haftungsprivileg verlassen können. Damit sind Betreiber von WLAN-Hotspots im Falle von Rechtsverletzungen durch die Nutzer nicht mehr schadensersatzpflichtig und können sich nicht mehr strafbar machen. Die Regelung stützt auf der europäischen Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr und beinhaltet auch die Klarstellung, dass Dienstebetreiber nicht als Störer auf Beseitigung und Unterlassung in Anspruch genommen werden können. (...)
(...) Um Zweifel bei der Auslegung der Reichweite der Haftungsprivilegierung auszuschließen, ist in der Begründung der Wille des Gesetzgebers nochmal klar zum Ausdruck gebracht, indem dort das Wort "Störerhaftung" genannt wird. Das Gesetz schafft damit die nötige Rechtssicherheit, um öffentliches WLAN in Deutschland zu ermöglichen. Das war das Ziel und das wurde auch erreicht, unabhängig davon ob es so wortwörtlich im Gesetz steht oder nicht. (...)
Sehr geehrter Herr Geschwandtner,
Sehr geehrter Herr Moore,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne verweise ich auf meine Stellungnahme vom 23.03.2016 auf die Frage von Frau Regen in diesem Forum.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt MdB
Bundesminister