Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Peter Weiß
Antwort von Peter Weiß
CDU
• 20.07.2016

(...) Auf diesen stützen Sie ja auch Ihre Kritik. Somit können Kapitalleistungen aus betrieblichen Direktversicherungen Versorgungsbezügen nach § 229 SGB V gleichgestellt und damit der Beitragspflicht unterworfen werden. Dieses sei mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar, so das Bundesverfassungsgericht, weil der Gesetzgeber berechtigt ist, jüngere Krankenversicherte von der Finanzierung des höheren Aufwands für die Rentner zu entlasten und die Rentner entsprechend ihrem Einkommen verstärkt zur Finanzierung heranzuziehen. (...)

Portrait von Frank-Walter Steinmeier
Antwort von Frank-Walter Steinmeier
SPD
• 02.08.2016

(...) Die Türkei stand in dieser Nacht vor einer innenpolitischen Katastrophe. Eine demokratisch gewählte Regierung darf nicht durch Gewaltanwendung gestürzt werden. (...)

Portrait von Konstantin von Notz
Antwort von Konstantin von Notz
Bündnis 90/Die Grünen
• 28.07.2016

(...) Da es mir ein großes Interesse ist, dass Sie eine möglichst fundierte Antwort erhalten, habe ich Ihre Anfrage direkt ich an das federführend zuständige Wissenschaftsministerium des Landes Schleswig-Holstein mit Bitte um schnellstmögliche Beantwortung weitergeleitet. Da es sich um Fragen zu einem Abschluss an einer Fachhochschule handelt, ist dieses Ministerium zuständig. Aufgrund der durchaus spezifischen Fachfragen ist - auch vor dem Hintergrund der derzeitigen parlamentarischen Sommerzeit - mit einer unter Umständen längerfristigen Beantwortungsdauer zu rechnen. (...)

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Antwort von Norbert Brackmann
CDU
• 01.08.2016

(...) Inwieweit die von Ihnen erworbenen beruflichen Fortbberuflichen Fortbildungsabschlüsseum Hochschulzugang berechtigen, wird durch das jeweilige Landeshochschulgesetz bestimmt. In Schleswig-Holstein regelt § 39 des Hochschulgesetzes (HSG) die Hochschulzugangsmöglichkeiten auch für jene Personen, die keine schulische Hochschulzugangsberechtigung, aber eine besondere berufliche Qualifikation besitzen. (...)

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