(...) Auf diesen stützen Sie ja auch Ihre Kritik. Somit können Kapitalleistungen aus betrieblichen Direktversicherungen Versorgungsbezügen nach § 229 SGB V gleichgestellt und damit der Beitragspflicht unterworfen werden. Dieses sei mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar, so das Bundesverfassungsgericht, weil der Gesetzgeber berechtigt ist, jüngere Krankenversicherte von der Finanzierung des höheren Aufwands für die Rentner zu entlasten und die Rentner entsprechend ihrem Einkommen verstärkt zur Finanzierung heranzuziehen. (...)
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(...) Die Türkei stand in dieser Nacht vor einer innenpolitischen Katastrophe. Eine demokratisch gewählte Regierung darf nicht durch Gewaltanwendung gestürzt werden. (...)
Sehr geehrter Herr Bothmann,
(...) Da es mir ein großes Interesse ist, dass Sie eine möglichst fundierte Antwort erhalten, habe ich Ihre Anfrage direkt ich an das federführend zuständige Wissenschaftsministerium des Landes Schleswig-Holstein mit Bitte um schnellstmögliche Beantwortung weitergeleitet. Da es sich um Fragen zu einem Abschluss an einer Fachhochschule handelt, ist dieses Ministerium zuständig. Aufgrund der durchaus spezifischen Fachfragen ist - auch vor dem Hintergrund der derzeitigen parlamentarischen Sommerzeit - mit einer unter Umständen längerfristigen Beantwortungsdauer zu rechnen. (...)
(...) Inwieweit die von Ihnen erworbenen beruflichen Fortbberuflichen Fortbildungsabschlüsseum Hochschulzugang berechtigen, wird durch das jeweilige Landeshochschulgesetz bestimmt. In Schleswig-Holstein regelt § 39 des Hochschulgesetzes (HSG) die Hochschulzugangsmöglichkeiten auch für jene Personen, die keine schulische Hochschulzugangsberechtigung, aber eine besondere berufliche Qualifikation besitzen. (...)
(...) Es ist das Recht der türkischen Regierung, den Putschversuch politisch und rechtlich aufzuarbeiten. Der Umfang des Vorgehens der Regierung bereitet uns jedoch große Sorge. (...)