Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Ingo Gädechens
Antwort von Ingo Gädechens
CDU
• 04.07.2017

(...) Diese Definition gilt vor allen Dingen deshalb, weil aus dieser Beziehung Kinder hervorgehen können und das auf Dauer angelegte Zusammenleben der Eltern als bestmöglicher Hort zum Aufwuchs für Kinder erkannt wurde. Wenn nun der Ehebegriff auch auf gleichgeschlechtliche Paare ausgedehnt werden soll, bedarf es also offensichtlich einer Änderung des Grundgesetzes, die mit dem zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf aber eben nicht erfolgt. Damit besteht die große Gefahr, dass der Deutsche Bundestag sehenden Auges ein verfassungswidriges Gesetz beschließt. (...)

Portrait von Thomas Feist
Antwort von Thomas Feist
CDU
• 04.07.2017

(...) Es ist deutlich erkennbar, dass die von SPD, Linken und Bündnis 90/Grünen vorgeschlagene Änderung § 1353 Abs. 1 S. 1 BGB dahingehend, dass auch zwei Personen gleichen Geschlechts die Ehe eingehen können, dem anstehenden Wahlkampf geschuldet sind. Schließlich verstoßen die Regelungsvorschläge eindeutig gegen Art. (...)

Frage von Ulrike S. • 29.06.2017
Portrait von Olav Gutting
Antwort von Olav Gutting
CDU
• 29.06.2017

(...) Der "Ehe für alle" steht meiner Meinung nach aber Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz entgegen, der die Ehe zwischen Mann und Frau unter den besonderen Schutz des Grundgesetzes stellt. Der Ehe zwischen Mann und Frau kommt in unserer Rechtsordnung eine herausgehobene Position zu, weil nur aus der Beziehung von Mann und Frau Kinder hervorgehen und die so gebildete Familie die Keimzelle jeder Gesellschaft ist. Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften sind nicht weniger, aber sie sind eben etwas anderes als die Ehe zwischen Mann und Frau. (...)

Foto Dirk Heidenblut
Antwort von Dirk Heidenblut
SPD
• 16.07.2017

(...) Da wir durchgesetzt haben, dass für Online-Durchsuchungen hohe Hürden vorgesehen sind, muss auch niemand Angst haben jetzt sozusagen willkürlich Ziel solcher Aktionen zu werden. Online-Durchsuchungen sind nur beim Verdacht einer auch im Einzelfall schwerwiegenden besonders schweren Straftat möglich. Zudem ist die Maßnahme nur auf der Grundlage einer richterlichen Entscheidung zulässig. (...)

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