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Dirk Heidenblut
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Frage von Tobias R. •

Frage an Dirk Heidenblut von Tobias R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Heidenblut,

ich hatte letztens eine politische Diskussion mit meiner Mutter, bei der ich nicht den Kürzeren ziehen möchte. Sie als mein Abgeordneter können mir sicher helfen:
Der Hauptkritikpunkt meiner Mutter lautete, der Gerechtigkeitswahlkampf der SPD passe nicht zu ihrer Regierungsarbeit. Natürlich ist das Blödsinn. Daher meine Fragen:

1. Sind Sie der Meinung, dass es beim Thema Gerechtigkeit auch immer um Mitbestimmung und somit um Förderung der Demokratie gehen muss?

2. Warum ist bei dem von Ihrer Partei mitgetragenem Gesetz zum sogenannten Staatstrojaner der öffentliche Diskurs unterwandert worden, indem "Heimlich, still und leise [...] Regeln über das staatliche Hacking, über die Einführung von Staatstrojanern und die Einführung der Online-Durchsuchung an ein schon laufendes, harmlos klingendes Gesetzgebungsverfahren angehängt" wurde? ( http://www.sueddeutsche.de/digital/ueberwachung-der-staatstrojaner-ist-ein-einbruch-ins-grundgesetz-1.3555917 )

3. Wie erklären Sie einer Bürgerinn wie meiner Mutter, die in Leipzig Ihr Leben aufs Spiel gesetzt hat um für Ihre Freiheit, Mitbestimmung und gegen den damaligen Überwachungsstaat zu demonstrieren, dass sie fast dreißig Jahre nach der Wende wieder Angst haben muss überwacht zu werden und offensichtlich versucht wurde, das Gesetzt das dafür verantwortlich ist ohne kritische Diskussion zu beschließen.
( Siehe auch: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/staatstrojaner-hackerangriff-aus-dem-bundestag-a-1153618.html )

4. Hat der Staat ab jetzt berechtigtes Interesse an Sicherheitslücken in unserem Betriebssystem? Wer schützt uns jetzt vor diesen Lücken?

5. Warum sind Sie in der Opposition entrüstet über den Einsatz des Bundestrojaners und in der Regierung tragen Sie ihn mit? ( http://www.spdfraktion.de/term/1889 )

In unserem Disput konnte ich meiner Mutter bei den obigen Fragen kein Paroli bieten. Ich bin zuversichtlich, dass Sie dazu im Stande sind und bedanke mich im Voraus

Tobias Roth

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Roth,

erst einmal Danke für die Kontaktaufnahme. Bevor ich auf Ihre Fragen eingehe noch eine kleine Anmerkung zu Beginn. Die Frage der Gerechtigkeit in unserem Land und das, was wir da an Vorstellungen haben umfasst natürlich ein weit größeres Feld als den einen von Ihnen angeführten Aspekt. Es geht um gerechte Zugangschancen zu Bildung, eine gerechte Ausgestaltung gleichwertiger Lebensverhältnisse, gerechte Renten und ein gerechtes und solidarisches Sozialsystem, mit gerechter Verteilung der Mittelaufbringung. Dafür haben wir bereits in der aktuellen Regierungsarbeit, etwa durch die Rente mit 63, den Mindestlohn, ein Engagement des Bundes bei Kommunal- und Bildungsfinanzierung und vieles mehr klare Akzente gesetzt. Das reicht bei weitem nicht, daher setzt hier unser Regierungsprogramm mit wichtigen weiteren Entwicklungen an.

Nun zu Ihren Fragen:

1. Ohne Mitbestimmung, in Betrieben, bei den Sozialversicherungsträgern aber auch im politischen Geschehen ist allerdings Gerechtigkeit kaum zu erreichen.

2. Wenn ich das richtig verstanden habe wird der Diskurs über den sog. Staatstrojaner bereits seit der letzten Legislaturperiode durchaus öffentlich geführt, Sie weisen ja in Ihrer Frage 5 selbst darauf hin. Von Heimlichkeit kann also keine Rede sein. Und dieser Diskurs wurde und wird auch in der SPD sehr kontrovers geführt. Da die Änderungen zu dieser Frage weitgehend im gleichen Gesetz (StPO) wie die zu den im Koalitionsvertrag vereinbarten Vereinfachungsverfahren im Strafprozeßrecht erfolgen ist es auch ein durchaus nicht unübliches Verfahren das zusammen zu führen.

3. Zu dem vermeintlichen Verheimlichungsversuch habe ich ja in Frage 2 schon Stellung bezogen. Da wir durchgesetzt haben, dass für Online-Durchsuchungen hohe Hürden vorgesehen sind, muss auch niemand Angst haben jetzt sozusagen willkürlich Ziel solcher Aktionen zu werden. Online-Durchsuchungen sind nur beim Verdacht einer auch im Einzelfall schwerwiegenden besonders schweren Straftat möglich. Zudem ist die Maßnahme nur auf der Grundlage einer richterlichen Entscheidung zulässig. Hierdurch ist sichergestellt, dass Online-Durchsuchungen nur zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eingesetzt werden können. Ich räume ein, an dieser Stelle hätte ich mir eine noch striktere gesetzliche Regelung gewünscht.

4. Nein, auch wenn Online-Durchsuchungen möglich sein sollen, sowenig wie der Staat wegen möglicher Hausdurchsuchungen ein Interesse an ungesicherten Wohnungen hat, hat er dieses an ungesicherter EDV-Technik. Allerdings ist es richtig, da die Technik nur durch Ausnutzung von Sicherheitslücken in der genutzten Software erfolgen kann, darf diese Regelung nicht dazu führen, dass erkannte grundsätzliche Probleme in Softwareabsicherung nicht mehr an die Hersteller gemeldet werden.

5. Wir haben deutliche Eingrenzungen der Möglichkeiten vereinbart, und gehen davon aus, dass gerade unter der deutlich geänderten Bedrohungslage und mit den massivern Auflagen, diese Maßnahme nötig ist, um die Strafverfolgung zu ermöglichen und so auch Folgetaten zu verhindern oder zu erschweren.

Mit freundlichen Grüßen,

Dirk Heidenblut

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