Frage von Martin P. • 29.06.2017
Frage an Angela Merkel von Martin P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
1.Wie kann es nach dem Prinzip der Gewaltenteilung sein, dass Regierungsmitglieder (Exekutive) gleichzeit Abgeordnete (Legislative) sind? In anderen Demokratien ist das logischerweise verboten!
2.Widerspricht der sog. Fraktionszwang nicht grundsätzlich der Verfassung, wonach ein Abgeordneter nur (!) seinem Gewissen gegenüber verantwortlich ist?
Antwort ausstehend von Angela Merkel CDU