(...) Die Untersuchung auf Hodenkrebs ist im Rahmen der Prävention keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, aber bei begründetem Verdacht von den Krankenkassen erstattungsfähig. Die Frage, ob ein solcher begründeter Verdacht gegeben ist, kann jeweils nur der behandelnde Arzt beantworten. (...)
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Sehr geehrter Herr Bauer,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 24. September. Ich habe Ihre Frage an die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Caren Lay mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
(...) Deswegen kämpft DIE LINKE dafür, dass alle Vorsorgeuntersuchungen gut auf ihren Nutzen für die Patientinnen und Patienten hin überprüft werden. Ist dieser Nutzen nachgewiesen, gehören sie natürlich in die GKV-Versorgung. (...)
(...) Zum Hodenkarzinom scheint es noch keinen Antrag gegeben zu haben. Möglicherweise existieren dem entgegen stehende Gründe die mit der Evidenz der Methode verbunden sind. (...)
(...) Die Liste der Maßnahmen ist lang, vieles wird auf den Weg gebracht. Eine Einschränkung des Asylrechts aber kann und wird es nicht geben. Ein Beispiel: Wenn etwa Albanien, Serbien und Montenegro nun zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden, so heißt das nicht, dass für Flüchtlinge aus diesen Ländern kein Asylrecht mehr bestünde. (...)
(...) Deutschland ist nicht in der Lage 12 Millionen Syrer aufzunehmen. (...) Auch die Aufnahmekapazitäten Deutschlands sind begrenzt. (...)