(...) Gezielte Tötungen sind weder durch deutsches Recht noch durch Völkerrecht abgedeckt. Und dies ist gut so. (...)
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(...) Sie haben insofern recht, die Frage nach dem Einsatz der KSK in Afghanistan zu stellen, als von der früheren Bundesregierung immer wieder behauptet wurde, diese besondere Truppe der Bundeswehr sei dort gar nicht mehr im Einsatz. Nun hören und lesen wir, daß das nicht stimmt, sondern daß diese Einheit vielfach im Norden tätig ist, offenbar Taliban-Kämpfer jagd und gar über eine eigene besonders gut ausgestattete Kommandozentrale in Kundus verfügt. (...)
Sehr geehrter Herr Ostner,
(...) Das sogenannte „gezielte töten“, im amerikanischen „targeted killing“ genannt, kennt die Bundeswehr nicht. Bewaffnete Terroristen, die im Begriff stehen eine Aktion durchzuführen, sind jedoch ein legitimes militärisches Ziel. (...)
(...) Auch die Begabtenförderungswerke unterstützen ein komplettes Hochschulstudium in einem Mitgliedstaat der EU oder in der Schweiz. Allerdings wird die Auslandspauschale von 200 bis 350 Euro, die einen Anreiz für einen Auslandsaufenthalt bieten soll, nur für ein Jahr gewährt. (...)