Frage an Rainer Arnold von Ralf O. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Arnold,
1)ursprünglich hiess es, dass die ca. 200 KSK-Kräfte aus Afghanistan abgezogen wurden.Nun erfährt man, dass KSK-Kräfte in Form der Task Force 47 noch in Afghanistan weilen.Das hat etwas den Anschein von Verwirrung der Öffentlichkeit.Durch welches Mandat ist dies gedeckt?
2)Sind sie nicht auch der Ansicht, dass wenn nicht eine gehörige Anzahl paschtunischer Afghanen selbst gegen die Taliban kämpfen will, dieser Krieg nicht zu gewinnen ist.Man kann das Land dann noch mit soviel ausländischen Soldaten vollstellen, es wird nicht viel ändern.Zum Konzept der selbsttragenden Sicherheit sagte Karzai, es werde 5 Jahre dauern, bis die Afgahnische Natioanlarmee selbsttragend sei, inzwischen hat er die Zahl auf 10-15 Jahre revidiert.Sind die Afghanen so kriegsmüde oder wie erklärt sich, dass ein Volk, dass wegen seines archaischen Kriegerimages noch vor Jahren als Prototyp des Kämpfers gesehen wurde,sich nun allen Anschein nicht mehr selbst zu verteidigen weiss.
3) Gibt es eigentlich schon weiterblickende Pläne,falls Afghanistan und Pakistan in die Hände der Taliban fallen?Was dann?Dann wäre denkbar, dass sich Iran und Indien direkt bedroht fühlen und der Konflikt dann zwischen diesen Staaten eskaliert.Wäre gar eine indisch-iranische Allianz denkbar, die vom Westen unterstützt würde?Wäre es nicht denkbar, dasss sich Iran wegen talibanpakistanischer A-Waffen selbst welche zulegt?Halten sie einen Präventivkrieg Indiens und der USA für möglich, falls die Gefahr besteht, dass die Taliban und/oder Al Kaida Zugang zu psakistanischen Atomwaffen erhalten?
4) Ist es nicht logisch, dass die Bundeswehr in Afghanistan nicht nur defensiv abwartend agiert, sondern auch aktiv und offensiv, ja auch mit gezielten Tötungen, Überraschungsangriffen und
Offensiven und nicht nur abwartet, bis sie beschossen wird, um dann zurückzuschiessen?
Mit freundlichen Grüssen
Ralf Ostner
Sehr geehrter Herr Ostner,
gern beantworte ich Ihnen Ihre Fragen.
zu 1.
Bis 2008 konnten KSK-Kräfte sowohl unter dem Mandat OEF als auch unter dem ISAF-Mandat in Afghanistan eingesetzt werden. Auf Betreiben der SPD-Bundestagsfraktion wurde bei der Verlängerung des OEF-Mandats in 2008 der Einsatz von KSK-Kräften nicht mehr in dieses Mandat aufgenommen.
zu 2.
Ich stimme Ihnen zu, dass der Afghanistan-Konflikt militärisch nicht zu gewinnen ist. Nur wenn wir den zivilen Aufbau deutlich intensivieren können wir die Lebensbedingungen für die Menschen in Afghanistan verbessern und damit die Sicherheit vor Ort und auch für unser Land erhöhen. Und so hat Deutschland in der Afghanistanpolitik von Beginn an einen umfassenden und ganzheitlichen Ansatz verfolgt, der darauf abzielt, die zivilen Unterstützungsleistungen beim Wiederaufbau und der Demokratisierung mit den notwendigen militärischen Instrumenten abzusichern.
Ich bin auch der Auffassung, dass innerhalb der nächsten 4 Jahre auf Basis des 10-Punkte-Plans von Frank-Walter Steinmeier mit der Truppenreduzierung begonnen werden muss. Deshalb kommt es jetzt besonders darauf an, verstärkt afghanische Polizei (ANP) und afghanische Streitkräfte (ANA) auszubilden, damit diese für die Sicherheit in Afghanistan sorgen können.
zu 3.
Derart hypothetische Pläne gibt es nicht. Dies ist auch nicht die Aufgabe von Politik. Diese muss dafür sorgen, dass es gar nicht dazu kommen kann. Denn Atomwaffen in Händen von Terroristen wäre eine Katastrophe für die Völkergemeinschaft.
zu 4.
Die Bundeswehr beteiligt sich im Raum Kunduz auch an offensiven Operationen gegen die Taliban. Dies ist auch durch das Mandat abgedeckt.
Dies beinhaltet aber auch, dass ein offensives Vorgehen immer unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit der Mittel erfolgt. Dies ist ein Grundprinzip unseres Rechtsstaates und somit auch unseres Handelns in Afghanistan.
Demokratische Streitkräfte und hier gerade die Bundeswehr mit dem Prinzip des „Staatsbürgers in Uniform“ dürfen nie das Töten zum Ziel haben.
Es ist unser Ziel, unter allen Umständen zivile Opfer zu vermeiden!.
Gezielte Tötungen sind weder durch deutsches Recht noch durch Völkerrecht abgedeckt. Und dies ist gut so.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Arnold