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Annette Schavan
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Frage von Susanne S. •

Frage an Annette Schavan von Susanne S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Schavan,

die Unterstützung der Begabtenförderungswerke ist "in vieler Hinsicht am BAföG orientiert. Aus begabungsspezifischen Gründen [kann] sie vom BAföG abweichen[-]" ( http://www.bmbf.de/de/294.php ).
Für das AuslandsBAFöG gilt, dass "[i]nnerhalb der Europäischen Union und in der Schweiz [...] eine Ausbildung an Berufsfachschulen, Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen von Beginn an bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses gefördert werden" kann ( http://www.bafoeg.bmbf.de/de/384.php ). Diese Förderzusage gilt jedoch nicht für Stipendien der Begabtenförderungswerke, die Auslandsaufenthalte maximal 12 Monate lang finanziell unterstützen.
Womit begünden Sie diesen Unterschied?

Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Schmidt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schmidt,

vielen Dank für Ihre Frage vom 18. Dezember 2009.

Auch die Begabtenförderungswerke unterstützen ein komplettes Hochschulstudium in einem Mitgliedstaat der EU oder in der Schweiz. Allerdings wird die Auslandspauschale von 200 bis 350 Euro, die einen Anreiz für einen Auslandsaufenthalt bieten soll, nur für ein Jahr gewährt. Anschließend läuft die Förderung zu Inlandsbedingungen weiter, und zwar wie im BAföG einkommens- und elternabhängig. Dies ist keine Schlechterstellung gegenüber dem BAföG, weil die BAföG-Förderung innerhalb der EU überhaupt keinen Auslandszuschlag vorsieht.

Seien Sie herzlich und mit guten Wünschen gegrüßt.

Ihre Annette Schavan