(...) Die Auswahlentscheidung ist grundsätzlich nach den Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung zu treffen (Art. 33 Abs. 2 GG). Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz der Bestenauslese ist im Hinblick auf die Besonderheiten des Amtes ein im kommunalen politischen Raum lediglich eingeschränkt (...)
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(...) Als Abgeordnete im Landtag kann ich Ihnen zum aktuellen Stand des Besetzungsverfahrens leider keine Auskünfte geben (...)
(...) Wie Sie bereits feststellten, ist der personelle Auswahlprozess für Dezernate im Landkreis eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe, welche dem Landrat und dem Kreistag obliegt. (...)
(...) Ein „Hinwegsetzen“ über Grundrechte, so wie in Ihrer Frageunterstellt, ist meines Erachtens nicht ersichtlich. (...)
das Infektionsschutzgesetz war und ist ein wichtiges Mittel zur Bekämpfung der Pandemie. Die Instrumente, die dem Gesundheitsministerium dadurch zur Verfügung gestellt werden, beinhalten auch die Möglichkeit, einige der grundgesetzlich verankerten Rechte einzuschränken, aber immer nur um andere grundgesetzliche Rechte zu schützen.