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Tina Fischer
SPD
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Frage von Kay S. •

Frage an Tina Fischer von Kay S. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Fischer,

am 18.11.2020 gib es eine Abstimmung zum Infektionsschutzgesetz. Dieses ermächtigt den derzeitigen Amtsinhaber des Gesundheitsresort sich über bestimmte Bereiche des Grundrechtes hinweg zusetzen ohne den parlamentarische Weg einzuschlagen. Sind Sie Frau Fischer der Meinung das diese der richtige Weg ist?

Mit freundlichem Gruß
Kay Schröder

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

das Infektionsschutzgesetz war und ist ein wichtiges Mittel zur Bekämpfung der Pandemie. Die Instrumente, die dem Gesundheitsministerium dadurch zur Verfügung gestellt werden, beinhalten auch die Möglichkeit, einige der grundgesetzlich verankerten Rechte einzuschränken, aber immer nur um andere grundgesetzliche Rechte zu schützen. Weiterhin hat der Landtag ein Vetorecht bei allen Verordnungen gemäß Infektionsschutzgesetz. Die Landesregierung muss den Landtag vor Erlass einer Verordnung über diese informieren und sie innerhalb von sieben Tagen zurücknehmen, wenn der Landtag sie ablehnt. Ich sehe in diesem Vorgehen einen geeigneten Kompromiss zwischen den Befugnissen des Parlaments und dem nötigen Pragmatismus, den das dynamische Infektionsgeschehen verlangt. Vielen Dank für Ihre Frage und das Vertrauen in unsere starken demokratischen Institutionen.

Mit freundlichen Grüßen, Tina Fischer, MdL

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