Der Planfeststellungsbeschluss für den Flughafen vom 13.08.2004 hat festgelegt, dass die Flughafengesellschaft den baulichen Schallschutz selbst einbauen lassen kann ODER diesen auf Antrag erstattet, wobei sich der FBB für das Antragsverfahren entschieden hat.
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Daraus ergibt sich aber nicht zwingend eine Schlechter- oder Besserstellung bezugnehmen auf den individuellen Krankenversicherungsschutz. Ich sehe somit auch keine Benachteiligung.
Zur Gewährleistung des Schutzes vor Fluglärm im Umfeld des Verkehrsflughafens Berlin Brandenburg hat die FBB zum einen die Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld in seiner aktuellen Fassung zu beachten. Zum anderen bestehen parallel Ansprüche nach § 9 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm. Die FBB ist jedoch nur zur Erfüllung des jeweils weiterreichenden Anspruchs verpflichtet.
Laut Bahn laufen die Arbeiten am Bahnhof Eichwalde für einen barrierefreien Zugang.
Mit den gemeinsam entwickelten Vorschlägen können die Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft in Brandenburg deutlich verbessert werden