Frage von Martin R. • 14.08.2024
Antwort von Steeven Bretz CDU • 15.08.2024
die Haltung von Tieren in Zoos muss gemäß § 42 Bundesnaturschutzgesetz artgerecht erfolgen.
die Haltung von Tieren in Zoos muss gemäß § 42 Bundesnaturschutzgesetz artgerecht erfolgen.
Was mich aber am meisten beschäftigt ist, ist die Spaltung unserer Gesellschaft.
Aktuell exportiert die Landwirtschaft mehrheitlich das, was sie produziert. Und alles was wir nicht (mehr) produzieren, importieren wir nach Deutschland. Auf Dauer ein schlechtes und teures Modell. Besonders die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig die Ernährungswirtschaft in Brandenburg und in gesamt Deutschland ist.
Wir haben uns im Landtag erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Abstandsregel bei der Aufstellung von Windkraftanlagen von mind. 1.000 Metern zu Wohnbebauung eingehalten werden muss.