Sehr geehrter Herr Bretz, vielen Dank für die Beantwortung dieser Fragen hier. Wie sorgen Sie als Abgeordneter dafür, dass Wildtiere in Zoos verboten werden?
In der Überarbeitung des Tierschutzgesetzes wird hier zwar Bezug genommen, aber durch eine "Einzelfallprüfungsklausel“ derart aufgeweicht, dass sich de facto kaum etwas ändern dürfte.
Sehr geehrter Herr R.
die Haltung von Tieren in Zoos muss gemäß § 42 Bundesnaturschutzgesetz artgerecht erfolgen. Darüber hinaus sind die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes zu beachten. Die Tierhaltung berücksichtigt den aktuellen Stand der Wissenschaft und der Tierhaltung, an dem sich die Genehmigungen und Kontrollen durch die für Zoos zuständigen Behörden der Länder orientieren. Vorbehaltlich der Überwachung durch die Landesbehörden haben wir keinen Anlass, an der Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen durch die Zoos zu zweifeln. Sofern Missstände in den Einrichtungen festgestellt werden, sind die zuständigen Landesbehörden in der Lage, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Ein generelles Verbot der Haltung von Wildtieren in Zoos lehnen wir aus Gründen der Umwelt- und Naturbildungsarbeit ab.
Beste Grüße
Steeven Bretz