Frage von Axel J. • 16.09.2006
Antwort von Nikoline Hansen FDP • 16.09.2006
Sehr geehrter Herr Jun,
Sehr geehrter Herr Jun,
Sehr geehrte Frau Lingner,
grundsätzlich gilt: Der Öffentliche Dienst muss sich als Dienstleister
für die Bürgerinnen und Bürger verstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wowereit
Sehr geehrter Herr Luxner!
Vielen Dank für Ihre Frage!
Sehr geehrter Herr Luxner,