Frage von Maik M. • 31.08.2024
Antwort ausstehend von Raed Saleh SPD
Die Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD hat dazu ein Vorgehen vereinbart.
Derzeit ist für die Weiterführung des Entwurfes die CDU-geführte Senatsverwaltung für Finanzen zuständig, sodass wir als SPD nur geringfügigen Einfluss auf die Arbeitsprozesse dieses Hauses haben.
Das Ergebnis des Volksentscheids nehme ich sehr ernst, jedoch befindet sich die Umsetzung derzeit noch in der abschließenden Machbarkeitsprüfung des Berliner Senats, da es immer noch erhebliche rechtliche und verfassungsmäßige Unklarheiten gibt, insbesondere bezüglich der Zulässigkeit einer Enteignung nach dem Grundgesetz, die noch abschließend geklärt werden müssen.